In diesem Blogbeitrag gehe ich auf Google Consent Mode Pflicht und Cookie-Banner in Webseiten von Schweizer Unternehmen ein. Dies ist keine Rechtsberatung, alle Rechtlichen Aspekte sollten bei einem spezialisierten Anwalt abgeklärt werden.

Google forciert Google Consent Mode

Bislang verlangt Google von allen Unternehmen im EWR, dass wenn Analyse-Produkte von Google eingebaut sind, dass dann auch der Google Consent Mode verwendet wird.

Wenn Ihre Vereinbarung mit Google diese Richtlinie einbezieht oder Sie anderweitig einen Google-Dienst verwenden, für den diese Richtlinie gilt, müssen Sie dafür sorgen, dass Endnutzern im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen mitgeteilt werden und Sie die Einwilligungen dieser Endnutzer erhalten haben. Wenn Sie diese Richtlinie nicht einhalten, können wir Ihre Nutzung des betreffenden Google-Dienstes einschränken oder sperren und/oder die jeweilige Vereinbarung mit Ihnen kündigen.

Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU – https://www.google.com/about/company/user-consent-policy/

Google verlangt Einholung der Zustimmung auch von Schweizer Unternehmen

Ab dem 31. Juli 2024 verlang Google auch von Schweizer Unternehmen die Zustimmung von Nutzer und Nutzerinnen einzuholen.

From July 31, 2024 Google is expanding the scope of our EU User Consent Policy to apply to users in Switzerland.

EU user consent policy – https://business.safety.google/ch-euucp-update/

Was ist für Schweizer Unternehmen zu tun?

Consent-Banner für die Zustimmung implementieren

Falls Sie Google Analytics oder Google Tags zur Optimierung Ihrer Google Ads weiterhin nutzen wollen, sollten Sie einen Cookie-Consent-Banner auf Ihrer Webseite installieren.

Wichtig ist, dass dieser den Google Consent-Mode unterstützen. Google hat eine Liste mit sogenannten Consent-Management-Plattformen (kurz CMP) veröffentlicht, welche von Google Zertifiziert sind.

Günstige Alternative für WordPress-Webseiten

Für WordPress-Webseiten gibt es das Cookie-Plugin von Borlabs. Dieses ist zwar nicht von Google Zertifiziert, es unterstützt jedoch den Google Consent Mode 2.

Consent Mode 2 in Eigenentwicklungen

Google stellt für Entwickler eine Dokumentation zur Verfügung.

Wie kontrolliere ich ob der Consent Mode aktiv ist?

Mit dem Tag Assistent prüfen

Bist du technisch Versiert, prüfst du die implementierung im Google Tag Assistent.

In Google Analytics 4 prüfen

  1. In Google Analytics anmelden
    Stellen Sie sicher, dass Sie in der richtigen Property sind
  2. Klicken Sie untern links auf das Zahnrad (Verwaltung)
  3. Klicken Sie bei «Datenerhebung und -änderung» auf «Datenstreams«
  4. Klicken Sie auf den implementierten Datenstream
  5. Klappen Sie den Bereich «Einwilligungseinstellungen» auf.
  6. Prüfen Sie ob die beiden Haken Grün sind. «Einwilligungssignale aktiv«
    Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis diese Änderungen hier angezeigt werden.
Consent Mode Aktiv Google Analytics 4

In Google Ads prüfen

  1. In Google Ads anmelden
    Stellen Sie sicher, dass Sie im richtigen Google Ads Konto sind.
  2. Klicken Sie auf Zielvorhaben -> Conversions -> Zusammenfassung
  3. Wechseln Sie zum Tab «Diagnose»
  4. Hier sollte nun eine Box stehen «Einwilligungsmodus aktiv»
    Es kann einen Moment dauern, bis es hier erscheint.
Consent Mode Aktiv Google Ads

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Consent Moder 2 auch implementieren, wenn ich nur Google Analytics ohne Google Ads verwende?

Im Richtlinien Text steht für Google Produkte welche auf allen Seiten, Apps oder an anderen stellen Implementiert sind. So verstehe ich, dass dies auch für Google Analytics alleine steht.

For Google products used on any site, app or other property that is under your control, or that of your affiliate or your client, the following duties apply for end users in the European Economic Area, the UK and Switzerland.

EU user consent policy – https://business.safety.google/ch-euucp-update/

Datenschutzgesetz und Webseiten in der Schweiz

Seit dem 1. September 2023 hat die Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. (Dies ist KEINE Rechtsberatung)

Gemäss des Folgenden Blogbeitrag einer Schweizer Anwaltskanzlei verlangt das Schweizer Datenschutzgesetz bei einer Ausrichtung auf Schweizer Kunden und Nutzer keinen Einwilligungsbanner. Es sei lediglich von einer Hinweispflicht die rede. Dies kann per Hinweis-Banner und Datenschutzerklärung geregelt werden.